Rechtsanwälte Dr. Frank Möller & Katja Möller

 

Erfahrungen mit der Ausschreibung für Onshore-Windenergieanlagen

Mit Inkrafttreten des neuen EEG zum 1. Januar 2017 wird das Förderregime für Windenergie an Land neu geordnet. Wie zuvor schon bei den Freiflächen Fotovoltaikanlagen müssen sich nun auch Windenergieanlagen um gesetzliche Fördersätze bemühen.

Am 1. November fand die dritte und letzte Ausschreibung des Jahres 2017 statt. Wie schon bei den ersten beiden Ausschreibungsrunden haben auch in der dritten Ausschreibung fast ausschließlich sog. „Bürgerenergiegesellschaften“ erhalten. Lediglich ein „normaler“ Windpark mit einer BImSchG-Genehmigung hat einen Zuschlag erhalten – freilich mit einem Zuschlag von 2,2 Ct/kWh, also weit unter den derzeitigen Börsenpreisen für Wind-Strom.

Lag der Vergütungssatz für EEG_Strom aus Windenergieanlagen im Jahr 2016 noch bei über 8 Ct/kWh, so erodierte dieser Wert in den Ausschreibungen im Jahr 2017 massiv:

1.     Ausschreibung 1.4.17           5,78 Ct/kWh

2.     Ausschreibung 1.8.17           4,28 Ct/kWh

3.     Ausschreibung 1.11.17         3,82 Ct/kWh

Aufgrund der gesetzgeberisch verfehlten Privilegierung der „Bürgerenergiegesellschaften“, konnte sich kaum ein „normaler“ Windpark in der Ausschreibung durchsetzen.

Für das Jahr 2018 hat der Gesetzgeber die Privilegierung der „Bürgerenergiegesellschaften“ ausgesetzt. Wie es weiter gehen soll ist nicht zuletzt aufgrund der unklaren Situation um die zukünftige Bundesregierung kaum absehbar.

Die gesellschaftliche und politische lobenswerte Forderung, die Akteursvielfalt bei der Entwicklung von Windparkprojekten in Deutschland zu erhalten, hat dazu geführt, dass die Ausschreibungen ad absurdum geführt wurden. Große Projektierer haben massenhaft „Bürgerenergiegesellschaften“ aus dem Boden gestampft und eine Wette auf die Zukunft gemacht. Denn diese Bieter hoffen darauf, in dem großzügigen Zeitraum zur Realisierung ihrer Projekte heute noch nicht am Markt erhältliche Windenergieanlagen zu beschaffen, mit denen ein wirtschaftlicher Betrieb der Windparks zu den geringen Fördersätzen möglich sein soll. Ob dies gelingt ist heute ungewiss.

Fest steht aber, dass es im kommenden Jahr kaum neue Windenergieanlagen in Deutschland geben wird. Jedenfalls von den im Jahr 2017 geförderten Windenergieanlagen mit einer Kapazität von zusammen 2.800 MW wird im kommenden Jahr kaum eine Anlage gebaut werden!

Für die erste Ausschreibungsrunde im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert auf 6,3 Ct/kWh festgelegt und damit gemäß § 85a EEG-2017 eingegriffen. Der durchschnittliche Gebotswert lag mit 4,73 Ct/kWh deutlich oberhalb der dritten Ausschreibungsrunde. Die Aufhebung der Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften hat damit Wirkung gezeigt. Für die kommenden Ausschreibungsrunden ist jedoch weiterhin mit Druck auf die Zuschlagswerte zu rechnen.